Nicht in allen Bundesländern gibt es einen Urlaub, der für eine schulische oder politische Weiterbildung gedacht ist. Zu diesen Bundesländern gehören Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen. In allen anderen deutschen Bundesländern gibt es unterschiedliche Regelungen, in welcher Länge eine solche Freistellung beantragt werden kann. Im Gegensatz zum Begriff Urlaub, handelt es sich dabei um keinen klassischen Urlaub, da dieser ausschließlich für die Weiterbildung verwendet werden darf. Es müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden, damit ein Bildungsurlaub als solcher geltend gemacht werden kann. Der Vorteil einer solchen Freistellung ist, dass dieser, wenn er vom Arbeitgeber genehmigt wird, durch diesen unabhängig vom eigenen gesetzlichen Urlaub bezahlt werden muss.
Beantragung und Inhalt der Freistellung
Sowohl der Arbeitnehmer wie auch der Arbeitgeber profitiert von der Erweiterung des fachlichen Wissens der Arbeitnehmer. Aus diesem Grund werden bei einer Bildungsfreistellung die Kosten auf beide Parteien aufgeteilt. Der Arbeitnehmer übernimmt die Kosten für den entsprechenden Kurs, der Arbeitnehmer die Lohnkosten, die in diesem Zeitraum anfallen. Jedes Bundesland hat allerdings eine andere maximale jährliche Stundenanzahl, die beantragt werden darf. Sollte die Anzahl der Stunden für die Weiterbildung überschritten werden oder man in einem der Bundesländer beheimatet sein, in den es keine gesetzliche Bildungsfreistellung gibt, müssen die Maßnahmen im gesetzlich geregelten Urlaub vorgenommen werden.
Möglichkeiten beim Bildungsurlaub
Sowohl in größeren Unternehmen, Hochschulen, wie auch im Internet kann man sich über interessante Weiterbildungsmöglichkeiten für den jeweiligen Beruf oder Branche informieren. Die Zeiten, in denen man der Meinung ist, dass man nach der Ausbildung nichts weiter erlernen muss, gehören schon lange der Vergangenheit an. Wenn es für den Beruf vorteilhaft sein kann, können auch Sprachkurse anerkannt werden. Da der Urlaubsfaktor bei einem Sprachurlaub allerdings zu groß ist, werden diese jedoch vom Arbeitgeber nur in wenigen Fällen genehmigt. Sollte man sich für einen Kurs oder eine Weiterbildungsmaßnahme entscheiden, kann auch beim Veranstalter bezüglich Bildungsfreistellung nachgefragt werden.